Der Parcours besteht aus zwölf fest installierten Körben.

Beim diesem Freizeitspaß müssen die Spielerinnen und Spieler selbstverständlich auf die Umgebung achten.
Im Landschaftsschutzgebiet der Graftanlagen dürfen andere Menschen oder Tiere nicht gefährdet oder gestört werden.
Pflanzen zu beschädigen ist zu vermeiden.

